Microsoft gewinnt im Rechtsstreit um die Herausgabe von Kundendaten
Microsoft hat im Rechtsstreit um die Herausgabe von Nutzerdaten aus ausländischen Rechenzentren erneut einen Sieg errungen. In New York urteilte ein Berufungsgericht, dass das Softwareunternehmen US-Behörden weiterhin keinen Zugang zu Kundendaten im Ausland gewähren muss und bestätigte somit ein Urteil aus dem Juli letzten Jahres.
Das US Justizministerium hat am „US-Court of Appeals for the Second Circuit“ einen Wiederaufnahmeantrag gestellt, um das Urteil zur Herausgabe von in Irland gespeicherter Daten von Microsoft-Kunden an US-Behörden zu prüfen. Das achtköpfige Gremium des Court of Appeals hält aber an dem Urteil fest, dass US-Gesetze nicht im Ausland angewendet werden können. Somit kann Microsoft nach wie vor nicht gezwungen werden, den Zugang für US Behörden zu ermöglichen.
Im Juli erst hatte ein Berufungsgericht die Entscheidung einer Vorinstanz gekippt, wonach ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss aus den USA ausreicht, um die Herausgabe von Daten aus extraterritorialen Rechenzentren zu ermöglichen.
Das jetzt verkündete Urteil des Court of Appeals war allerdings nicht einstimmigen, vier der acht Richter befürworteten den Wiederaufnahmeantrag des US Justizministerium. Es ist zu erwarten, dass die Entscheidung durch eine höhere rechtliche Instanz oder den US Kongress erneut verhandelt wird.
Microsoft beruft sich in diesem Zusammenhang immer wieder auf die EU-Datenschutzregeln. Ein Beschluss oder Urteil eines Gerichts oder einer Behörde eines Drittlandes, der die Übertragung oder Offenlegung persönlicher Daten verlange, könne nur anerkannt oder umgesetzt werden, wenn er auf einer internationalen Vereinbarung wie einem Abkommen für Amtshilfe basiere.