Meilenstein für den Datenschutz. Microsoft gewinnt wichtigen Prozess
In New York hat ein Berufungsgericht die Entscheidung einer Vorinstanz gekippt, wonach ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss aus den USA ausreicht, um die Herausgabe von Daten aus ausländischen Rechenzentren zu erzwingen. Vor gut zwei Jahren hatte noch in erster Instanz ein Gericht den Technologiekonzern angewiesen, einen erlassenen Durchsuchungsbeschluss umzusetzen und dem Justizministerium Daten einer strafrechtlich verfolgten Person aus einem irischen Rechenzentrum auszuhändigen.
Dem Gericht zufolge hat die amerikanische Regierung kein Recht, auf die gespeicherten Kundendaten von Microsoft auf ausländischen Servern zuzugreifen und schloss sich somit der Argumentation von Microsoft an, demzufolge die Umsetzung des Durchsuchungsbeschlusses einer extraterritorialen Anwendung von US-Gesetzen gleichkommt. Microsoft verglich die Anwendung von US-Recht im Ausland wie das Aufbrechen der Türen seines Rechenzentrums in der irischen Hauptstadt. Die US-Regierung konnte sich dem Vergleich dagegen nicht anschließen und sah sich ihrerseits im Recht und argumentierte, dass für die strafrechtliche Ermittlung ein Betreten des Geländes gar nicht erforderlich wäre.
In diesem Zusammenhang berief sich Microsoft auch auf die neuen EU-Datenschutzregeln. Ein Beschluss oder Urteil eines Gerichts oder einer Behörde eines Drittlandes, der die Übertragung oder Offenlegung persönlicher Daten verlange, könne nur anerkannt oder umgesetzt werden, wenn er auf einer internationalen Vereinbarung wie einem Abkommen für Amtshilfe basiere.
Das Urteil ist nicht nur für Microsoft ein besonderer Erfolg. Auch andere Technologiefirmen, wie Apple, Cisco oder Amazon, haben Microsoft mit Stellungnahmen aktiv unterstützt. Denn diese Entscheidung könnte weitrechtende Konsequenzen haben, da nun Kundendaten den Gesetzten des jeweiligen Landes unterliegen, in dem sie physikalisch gespeichert sind. Selbst dann, wenn die betreffende Firma die Tochter eines US-Konzerns ist.
Allerdings ist noch nicht sicher, ob das amerikanische Justizministerium in Berufung gehen wird und die Entscheidung vor das höchste Gericht der USA, dem Supreme Court, bringt. Wobei sich die Verfahren dort in der Regel über Jahre hin ziehen.
Quellen: ZDNet, Handelsblatt, Petri